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   OLG Karlsruhe, 31.03.1959 - 5 W 5/59   

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https://dejure.org/1959,559
OLG Karlsruhe, 31.03.1959 - 5 W 5/59 (https://dejure.org/1959,559)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.03.1959 - 5 W 5/59 (https://dejure.org/1959,559)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. März 1959 - 5 W 5/59 (https://dejure.org/1959,559)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 1373
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BSG, 20.02.1991 - 11 RAr 109/89

    Bedürftigkeit iS der Arbeitslosenhilfe bei Kapitalentschädigung wegen einer

    Bei der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zählt Schmerzensgeld nun nicht mehr zum einsatzpflichtigen Vermögen (§ 115 Abs. 2 ZPO), und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen Kapitalbetrag handelt oder um eine Schmerzensgeldrente (OLG Köln FamRZ 1988, 95 unter Hinweis auf Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf VersR 1974, 391 entgegen Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe NJW 1959, 1373).
  • OLG Köln, 08.11.1993 - 27 W 20/93

    Kein Einsatz von Schmerzensgeld für Kosten der Prozeßführung - Prozeßkostenhilfe,

    Während sich einige Gerichte uneingeschränkt für die Einsatzpflicht ausgesprochen haben (OLG Bremen, NJW 1957, 1931; OLG Karlsruhe NJW 1959, 1373), wird zum Teil die Auffassung vertreten, bei hohen Schmerzensgeldzahlungen und geringem Streitwert könne der Einsatz eines Teils des Schmerzensgeldes zumutbar sein (Schneider MDR 1978, 271; OLG Hamm FamRZ 1987, 1283).
  • OLG Köln, 29.09.1987 - 4 UF 125/87

    Schmerzensgeld; Prozeßkosten; Prozeßkostenhilfe; Prozeßkostenvorschuß

    In der Rechtspr. und Literatur ist allerdings umstritten, ob Schmerzensgeld zum einsatzpflichtigen Vermögen i. S. des § 115 Abs. 2 ZPO gehört (für Einsatzpflicht: OLG Bremen, NJW 1957, 1931; OLG Karlsruhe, NJW 1959, 1373 ; LG Dortmund, VersR 1974, 503 .
  • BSG, 22.03.1961 - 7 RAr 115/59

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe nach Arbeitsunfähigkeit infolge eines

    In diesem Zusammenhang sei - um ein anderes Rechtsgebiet vergleichsweise heranzuziehen - darauf verwiesen, daß sogar im Armenrechtsverfahren der Zivilprozeßordnung (§ 114 ZPO) bei der Prüfung der Vermögenslage empfangenes Schmerzensgeld angerechnet wird (OLG Karlsruhe in Versicherungsrecht 1957, 256; desgleichen in NJW 1959, 1373; OLG Bremen in NJW 1957, 1931 ff).
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